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August 20, 2008 Gateway to Multinational Employment Opportunities
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stellenmarkt
Marken und Urheberrechte - Jobware und das Jobware-Logo sind eingetragene Markenzeichen der Jobware Online-Service GmbH, Paderborn, Bundesrepublik Deutschland. Alle im Rahmen von Jobware veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der Jobware Online-Service GmbH. Ausgenommen hiervon sind veröffentlichte Informationen (Texte, Bilder usw.), deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Inserenten selbst bzw. einer für ihn tätigen Agentur übernommen wurde. In diesen Fällen liegt das Urheberrecht nicht bei Jobware, sondern beim jeweiligen Kunden oder der für ihn tätigen Agentur.

Anzeigenauftrag
Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Rahmen von Jobware ist ein vom Kunden übermittelter verbindlicher Anzeigenauftrag. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Online-Buchung handelt oder um einen Auftrag, der uns auf dem Postweg übermittelt wird, gilt, dass die Veröffentlichung von Stellenanzeigen nur in den Fällen gewährleistet ist, in denen der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt.

Bearbeitungsfristen
Ist dies der Fall, so erfolgt die Veröffentlichung (Online-Schaltung) der Anzeige – falls möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten Datum, wobei zwischen dem Erhalt des Auftrags und der Veröffentlichung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt, so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.

Ablehnungsrecht
Jobware behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von Jobware gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Jobware unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Verantwortung für Inhalte
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber. Er ist verpflichtet, Jobware von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Jobware ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

Reklamationsfrist
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf schnellstmögliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie Verlängerung des Zeitraums, in dem die Anzeige online vorgehalten wird. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.

Gewährleistung
Die Vorhaltung von Anzeigen erfolgt, ohne dass Jobware dem jeweiligen Auftraggeber gegenüber eine Gewähr für eine bestimmte Zahl von Online-Zugriffen (oder Bewerbungen) übernimmt.

Aufbewahrungsfrist
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt Jobware zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Diese muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.

Zahlungsfrist
Die Rechnung wird von Jobware unverzüglich nach Online-Schaltung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.

Verlängerung der Vorhaltefrist
Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dem seine Stellenanzeige nicht verfügbar war.

Kündigungsrecht
Soweit Jobware bei seiner Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistung. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, steht Jobware ein Kündigungsrecht zu. In einem solchen Fall informiert Jobware den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet die bisher angefallenen Leistungen unverzüglich dem Auftraggeber.

Schadensersatz
Jobware haftet nur für Schäden, die Jobware, ein gesetzlicher Vertreter oder eine Erfüllunggehilfin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung von Jobware, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet Jobware auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann Jobware Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. Jobware ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Schriftformerfordernisse
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Auslegung bei mehrsprachigen Vertragstexten. Sollte es zwischen der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingung und anderssprachigen Fassung übersetzungsbedingte unscharfe Abweichungen geben, ist die deutsche Sprache jeder Fassung vorrangig.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 33098 Paderborn.

Salvatorische Klausel
Sollten Teile der hier niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
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